Hinweisgebersystem
In Luxemburg ist der Schutz von Hinweisgebern durch das Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, geregelt. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf alle Verstöße gegen nationales und europäisches Recht (Handlungen oder Unterlassungen). Das Meldesystem ermöglicht es, auf Handlungen oder Verhaltensweisen hinzuweisen, die die Integrität und/oder die Rechte von Personen verletzen, arcus schädigen oder dessen Verantwortung erheblich begründen könnten.
Wenn Sie eine Meldung machen möchten, füllen Sie bitte das Hinweisgeberformular aus und senden Sie es per E-Mail über unseren sicheren Kanal an folgende Adresse, und fügen Sie dabei alle wichtigen Unterlagen oder Informationen für die Analyse Ihrer Meldung bei: lanceur-alerte[at]arcus.lu
Nach Eingang Ihrer Meldung bei arcus erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen wird der gemeldete Verstoß untersucht.